Es wäre Vorstand und Aufsichtsrat der VR meine Bank eG jederzeit möglich, den Unternehmenswert der VR meine Bank eG ermitteln zu lassen, der wahrscheinlich noch höher sein kann als die von uns ermittelten 138,35 Millionen Euro und den Mitgliedern in Form einer Umwandlung der vorhandenen Rücklagen in Geschäftsanteile der Mitglieder zukommen zu lassen.
Die Vorstände haben dabei die Entscheidungsmöglichkeit, entweder die Mitglieder/Vertreter der VR meine Bank eG umfassend zu informieren und einen Beschluss der General- bzw. Vertreterversammlung herbeizuführen, oder den Weisungen ihres Genossenschaftsverbandes zu folgen, derartige Informationen zu verheimlichen und die Fusion ind e gewünschten Form durchzuziehen.
Für welche der beiden Möglichkeiten sich Vorstand und Aufsichtsrat an der Vertreterversammlung am 08.06.2021 entscheiden, zeigt auf, welche Wertschätzung sie ihren eigenen Mitgliedern entgegenbringen und was ihnen wichtiger ist: Das eigene Interesse oder das Interesse ihrer Mitglieder.
Sämtliche bisherigen Fusionen zwischen zwei oder mehr Genossenschaftsbanken erfolgten stets ohne jegliche Beteiligung der Mitglieder an ihrem eigenen Genossenschaftsvermögen. Obwohl es möglich wäre.
Denn dass es bei den Volks- und Raiffeisenbanken auch anders geht, vor allem wenn Verbände und BVR darin einen Vorteil für sich sehen, zeigen die nachfolgenden ersten drei Beispiele. Das vierte Beispiel zeigt wie es ausgeht, wenn Vorständen das Interesse ihrer Mitglieder wichtiger ist als Eigeninteresse und Weisungen des Genossenschaftsverbandes.